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Studiozulauf
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Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen.

Stand: November 2026.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Studiozulauf“ (im Folgenden „Software“) zwischen Wim Alexander Aalders, Einzelunternehmen, Neue Straße 22, 29614 Soltau (im Folgenden „Anbieter“) und seinen Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Der Kunde bestätigt bei Annahme des Angebots, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Software auf der Website ist kein verbindliches Angebot.

(2) Nach dem Erstgespräch erhält der Kunde vom Anbieter ein Angebot in Textform. Es nennt den monatlichen Preis, den Leistungsumfang (insbesondere Zahl der Standorte, Partner und Funktionen) und den geplanten Starttermin. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt.

(3) Diese Bedingungen werden dem Kunden zusammen mit dem Angebot übermittelt und sind auf der Website abrufbar und speicherbar.

§ 3 Leistungen

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software als Dienst über das Internet zur Nutzung bereit. Den Umfang bestimmen das angenommene Angebot und die Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

(2) Der Anbieter richtet die Software für den Kunden ein. Hängt die Einrichtung von Dritten ab, insbesondere von der Freigabe einer Anbindung durch Magicline oder der Einrichtung des WhatsApp-Business-Kontos bei Meta, verlängert sich die Einrichtung um die Zeit, die der Dritte benötigt.

(3) Der Anbieter entwickelt die Software laufend weiter. Er darf Funktionen ändern oder durch gleichwertige ersetzen, wenn der im Angebot vereinbarte Leistungsumfang im Wesentlichen erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Muss eine vereinbarte wesentliche Funktion wegen Vorgaben eines Drittanbieters oder wegen gesetzlicher Vorgaben entfallen, informiert der Anbieter den Kunden rechtzeitig vorher; der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt des Wegfalls kündigen.

(4) Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Zahl an Anfragen, Probetrainings, Bewertungen oder Mitgliedern.

§ 4 Dienste und Kosten Dritter

(1) Die Software nutzt Dienste Dritter, insbesondere die WhatsApp-Business-Plattform von Meta, Magicline, Google und Kalenderdienste. Soweit dafür ein eigener Vertrag des Kunden mit dem Dritten erforderlich ist, schließt der Kunde diesen selbst.

(2) Kosten, die bei Dritten anfallen, insbesondere WhatsApp-Gebühren von Meta, gegebenenfalls ein Integrationsplatz bei Magicline und das Kontingent beim Partner, trägt der Kunde und zahlt sie direkt an den Dritten. Sie sind im Preis des Anbieters nicht enthalten.

(3) Für Ausfälle, Änderungen oder Sperren von Diensten Dritter haftet der Anbieter nur, soweit er sie zu vertreten hat. Er informiert den Kunden unverzüglich, sobald er von einer Störung erfährt, die den Kunden betrifft.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er in der Software hinterlegt oder über sie versendet, insbesondere für das Wissen, aus dem der KI-Bot antwortet, sowie für Angebote, Gutscheine, Belohnungen und Verlosungen.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass für Nachrichten an Gäste und Mitglieder die erforderlichen Einwilligungen vorliegen, und nutzt die dafür vorgesehenen Einwilligungs- und Abmeldefunktionen der Software.

(3) Der Kunde hinterlegt keine Heil- oder Gesundheitsversprechen. Medizinische Fragen leitet die Software an das Team des Kunden weiter; der Kunde beantwortet sie nicht über den KI-Bot.

(4) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.

(5) Vereinbarungen mit Partnern über Kontingent, Preis und Abrechnung schließt der Kunde unmittelbar mit dem Partner. Der Anbieter ist nicht Partei dieser Vereinbarungen und nimmt keine Zahlungen für Partner entgegen.

§ 6 KI-Funktionen

(1) Antworten des KI-Bots und Entwürfe des KI-Assistenten entstehen automatisiert auf Grundlage der vom Kunden hinterlegten Inhalte. Sie können unvollständig oder fehlerhaft sein. Der KI-Assistent sendet nichts selbständig an Gäste.

(2) Der KI-Bot weist Gäste darauf hin, dass sie mit einem KI-System kommunizieren. Der Kunde entfernt oder verändert diesen Hinweis nicht.

(3) Der Kunde kann die KI-Funktionen für sein Studio jederzeit abschalten. Die Software führt Gäste dann über eine feste Gesprächsstrecke, und Fragen gehen an das Team des Kunden.

§ 7 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 99,0 % im Monatsmittel bereit.

(2) Nicht eingerechnet sind angekündigte Wartungsarbeiten, die werktags zwischen 22 und 6 Uhr oder an Wochenenden stattfinden, sowie Störungen von Diensten Dritter nach § 4, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.

(3) Unterschreitet die Verfügbarkeit in einem Monat den Wert nach Absatz 1, schreibt der Anbieter dem Kunden auf Verlangen für jeden angefangenen Prozentpunkt der Unterschreitung 5 % des Monatspreises gut, höchstens 50 % des Monatspreises. Weitergehende Ansprüche nach § 13 bleiben unberührt.

§ 8 Preise und Zahlung

(1) Es gilt der Preis aus dem angenommenen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der Preis ist monatlich im Voraus zu zahlen. Der Anbieter stellt Rechnungen elektronisch; sie sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

(3) Der Anbieter kann den Preis mit einer Frist von sechs Wochen zum Beginn eines Kalendermonats ändern; die Änderung kündigt er in Textform an. Erhöht sich der Preis, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Auf dieses Recht weist der Anbieter in der Ankündigung ausdrücklich hin.

(4) Ist der Kunde mit einer Zahlung mehr als 30 Tage im Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von 7 Tagen sperren, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Die Pflicht zur Zahlung des Preises bleibt während der Sperre bestehen.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.

(2) Beide Seiten können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

(3) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform, zum Beispiel per E-Mail.

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Für die personenbezogenen Daten der Gäste, Interessenten und Mitglieder des Kunden ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Der Anbieter verarbeitet diese Daten in seinem Auftrag.

(2) Die Parteien schließen bei der Einrichtung einen Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit einer Liste der Unterauftragnehmer. Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag den vorliegenden Bedingungen vor.

§ 11 Daten bei Vertragsende

(1) Der Kunde kann seine Daten bis zum Vertragsende über die Exportfunktion der Software herunterladen.

(2) 30 Tage nach Vertragsende löscht der Anbieter die Daten des Kunden, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Einzelheiten regelt der Vertrag über Auftragsverarbeitung.

§ 12 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht, die Software für sein Unternehmen bestimmungsgemäß zu nutzen.

(2) Der Kunde räumt dem Anbieter die Rechte an seinen Inhalten (insbesondere Logos, Texte und Bilder) ein, soweit der Anbieter sie zur Erbringung der Leistung benötigt, etwa für Aufsteller, Gutscheine und VIP-Pässe.

§ 13 Mängel

(1) Der Anbieter beseitigt Mängel der Software innerhalb angemessener Frist, nachdem der Kunde sie gemeldet hat.

(2) Der Kunde meldet Mängel per E-Mail an demo@studiozulauf.de mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.

§ 14 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur bis zu dem Aufwand, der bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(4) Die vorstehenden Regeln gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 15 Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich, auch über das Ende des Vertrags hinaus.

§ 16 Nennung als Referenz

Der Anbieter nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz.

§ 17 Änderung dieser Bedingungen

(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, soweit dies wegen geänderter Gesetze, Rechtsprechung oder Vorgaben von Drittanbietern nötig ist oder neue Funktionen geregelt werden müssen. Preis und vereinbarter Leistungsumfang ändern sich auf diesem Weg nicht.

(2) Der Anbieter teilt geänderte Bedingungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Sie werden nur wirksam, wenn der Kunde ihnen in Textform zustimmt. Stimmt der Kunde nicht zu, gelten die bisherigen Bedingungen weiter; beide Seiten können den Vertrag dann zum geplanten Zeitpunkt der Änderung kündigen.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Das gilt auch, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Ist eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.